Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Der "nicht eingetragene Verein" - das unbekannte Wesen...
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Liebe Leute,

offensichtlich gibt es in der Vereinsszene immer noch eine Menge Unkenntnis über die Rechtsstellung "nicht eingetragener Vereine".

Im Thread "Rufzeichen vom DAKfCBNF" hat "Jupiter01ac" (Dieter) eine Reihe von vermeintlichen Nachteilen solcher "nicht eingetragener Vereine" aufgelistet. Dazu möchte ich kurz Stellung nehmen:

Zitat:"Jupiter01ac" schrieb u.a.:

Fakt ist:
Ein nicht eingetragener Verein ist keine juristische Person:
Kann deshalb keinen gesetzlichen Vertreter haben.
Der Vorstand hat beim nicht eingetragenen Verein die Rechtsstellung eines Bevollmächtigten.


Zitat:Kann deshalb keine Postanschrift bei der Deutschen Bundespost beantragen.
Niemand muss bei einem der Postdienstleister eine "Postanschrift beantragen".
(Die "Deutsche Bundespost" gibt's seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr ;-)


Zitat:Kann deshalb kein Postbevollmächtigen ernennen.
Kann deshalb kein Konto bei einer deutschen Bank beantragen.
Kann deshalb keinen Kredit beantragen oder bekommen.
Natürlich kann ein nicht eingetragener Verein ein Konto oder einen Kredit beantragen. Ob ein Verein auch Kredit "bekommt", liegt allein im Ermessen der Bank - egal, ob es sich um einen e.V. oder einen "nicht-e.V." handelt.


Zitat:Kann deshalb keine Verträge schließen.
Der Vorstand (Bevollmächtigte) kann im Namen des nicht eingetragenen Vereins Verträge schließen. Er haftet dafür allerdings auch persönlich.


Zitat:Kann deshalb keine Eidesstattliche Versicherung abgeben. (Offenbarungseid)
Kann deshalb keinen verklagen also keinen Prozess vor einem Deutschen Gericht führen.
Letzteres ist nicht mehr zutreffend. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2007 entschieden, dass auch der nicht eingetragene Verein "aktiv parteifähig" ist.

Das heißt: Der nicht eingetragene Verein kann selbst Klage erheben, Mahnbescheide beantragen etc.

Vor Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten konnte der nicht eingetragene Verein auch schon vorher als Kläger auftreten.

(Nebenbei: Der "nicht-e.V." ist auch "insolvenzfähig".)


Zitat:Kann deshalb nicht verklagt werden.
Das ist falsch. Ein nicht eingetragener Verein konnte gem § 50 Abs. 2 ZPO schon seit jeher verklagt werden.

Gruß
Wolf :-)
Hallo Wolf,

endlich mal klare und verständliche Worte. So langsam sollten alle Leser das dumme Gesabbele der beiden Generalkritiker aus Luxemburg und Bruckmühl zu interpretieren wissen. Der Blödsinn, der dort verzapft wird, gehört eigentlich per richterlicher Anordnung, verboten weil, vorsätzliche Menschenverdummung! Ist das nicht sogar ein Straftatbestand? Big Grin

Dazu auch ein paar Zeilen von mir, die im Grunde das wiederspiegeln was Du formaljuristisch zutreffend begründet hast.

http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=34&t...1e6bb6dcb2

[Bild: waldorf_stettler.jpg]
Erkennt ihr sie wieder?

55 & 73 Jürgen
Hallo,

Da das den meisten Sterblichen bekannt ist und jetzt dem Rest auch, lassen wir mal das Thema und Denken uns unseren Teil...

Ich bin eigentlich offen für jede Art der Diskussion, finde es aber nicht in Ordnung wen man diesen beiden Lernresistenten Subjekte hier eine Plattform bietet, egal in welcher Art.

Wie sage ich immer.. Das bringt den CB-Funk nicht vorran.

mfg


Hallo Thomas,

Zitat:...man diesen beiden Lernresistenten Subjekte hier eine Plattform bietet...
Da hast Du sicher Recht, allerdings ist die Thematik mit dem nicht e.V. ja auch sehr interessant und die Ausführungen von Wolf widerlegen ja die allgemeine (falsche) Einschätzung auf eindrucksvolle Art und Weise.

55 & 73 Jürgen
Hallo Wolf und alle Interessierten,

wie habe ich schon einmal geschrieben?

Es geben Menschen die werfen Äpfel und Birnen in einen Topf und hoffen das Goulaschsuppen heraus kommt.

Lieber Wolf, Du hoffst nicht nur, ja Du glaubst das da Goulaschsuppe heraus kommt.

Ich rede die ganze Zeit vom einem Idealverein und

nicht von Parteien,

nicht von Gewerkschaften,

nicht von religiöse Vereinigungen,

nicht von Sportgemeinschaften, die irgendwann Ende des 17ten Anfang des 18ten Jahrhundert gegründet wurden

und auch nicht von Traditionsgesellschaften, die auch irgendwann im 17ten oder 18tes Jahrhundert gegründet wurden.

Im 17ten und 18ten ja sogar bis Mitte des 19te Jahrhundert kannte man kein Vereinsgesetz. (eigentlich gibt es das bis heute nicht) Mitte des 20te Jahrhundert waren sogar Vereine verboten. In der DDR sogar bis zur Wende.(ausser politische Vereine) Und dennoch gibt es in der ehemaligen DDR (heute Im Osten von Deutschland) Vereine die ihre Gründungsjahreszahl mit 17tes, 18tes, 19tes, oder Anfang des 20te Jahrhundert angeben. Dies ist auch rechtens und diese Vereine haben sozusagen Sonderrechte.

Im Thread DAKfCBNF Rufzeichen hast Du von § 54 Satz 2 geschrieben, obwohl ich dies widersprochen haben und wissen wollte wo Du diese hergeholt hast, hast Du bis heute nicht den Beweis für Deine Behauptung angetreten, oder einen Kommentar dazu gegeben. (es gibt im § 54 keinen Satz 2)
Und jetzt fordere ich Dich auf, nachvollziehbare Beweise für Deine Behauptungen vorzubringen, welchen nicht eingetragenen Verein eine Nachvollziehbare Postanschrift, Bankverbindung und dergleichen hat.

Du schreibst: Zitat Anfang

Der Vorstand hat beim nicht eingetragenen Verein die Rechtsstellung eines Bevollmächtigten.

Zitat Ende:

Diese Behauptung ist schlicht weg falsch.

Sie wäre richtig, wenn der Bevollmächtigte eine von jedem Mitglied erklärte Vollmacht hätte. Das heißt bei 30 Mitglieder müssen 29 Unterschriften unter dieser Vollmacht stehen. Das heißt: Jeder der Unterschrieben hat haftet als Gesamtschuldner.

Du schreibst: Zitat Anfang

Niemand muss bei einem der Postdienstleister eine "Postanschrift beantragen".
(Die "Deutsche Bundespost" gibt's seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr ;-

Zitat Ende:

Versuch Du einmal einen Brief z.B. an den Verein "Der Dummkopf" an irgendeine Anschrift zu schicken wenn der Verein nicht existiert und ihn kein Mensch kennt. Zum Beispiel: An eine Anschrift in einem Hochhaus wo 50 oder noch mehr Familien wohnen. Viel Erfolg!

Weiter schreibst Du: Zitat Anfang

Natürlich kann ein nicht eingetragener Verein ein Konto oder einen Kredit beantragen. Ob ein Verein auch Kredit "bekommt", liegt allein im Ermessen der Bank - egal, ob es sich um einen e.V. oder einen "nicht e.V." handelt.

Zitat Ende:

Auch hier musst Du schon den nachvollziehbaren Beweis antreten, das ein nicht eingetragener Verein, der nach 1949 gegründet wurde, ein Konto oder einen Kredit bekommen hat. (komme nicht mit Konten oder Kredite wo jemand privat gebürgt hat.)

Du schreibst: Zitat Anfang:

Letzteres ist nicht mehr zutreffend. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2007 entschieden, dass auch der nicht eingetragene Verein "aktiv parteifähig" ist.

Zitat Ende:

Wo steht das geschrieben, wo ist das entschieden, welches Aktenzeichen hat es. Also weitere heiße Luft.

Du schreibst: Zitat Anfang

Das heißt: Der nicht eingetragene Verein kann selbst Klage erheben, Mahnbescheide beantragen etc.

Vor Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten konnte der nicht eingetragene Verein auch schon vorher als Kläger auftreten.

(Nebenbei: Der "nicht-e.V." ist auch "insolvenzfähig)

Das ist falsch. Ein nicht eingetragener Verein konnte gem § 50 Abs. 2 ZPO schon seit jeher verklagt werden.

Zitat Ende

Beweise. Beweise und noch mal Beweise. Aber bitte nachvollziehbar und nicht irgendeine Quacksalberei.

Solltest Du den geforderten Beweisen nicht liefern können, solltest Du auch nicht mehr mit mir über Vereinsrecht diskutieren.

Gruß,
Dieter, alias Jupiter01AC

PS: die nach Dir folgende Kommentare betrachte ich als nicht gelesen, weil sie Unqualivisier und polemisch sind.
Hallo Dieter,

warum bist Du so frustriert?

Ob eine Vereinigung von Gleichgesinnten "Gutes" für den CB-Funk tut, hängt nicht davon ab, ob sie e.V. ist oder nicht.

Mir fällt auf Anhieb ein e.V. ein mit richtiger Satzung, alles eingetragen, der für den CB-Funk seit Jahren nichts "Gutes" mehr tut.

Und mir fallen auf Anhieb Unmengen von Gruppen, Stammtischen und Freundeskreisen ein, die einfach funken und den CB-Funk am Leben erhalten.

Wenn jemand einen neuen CB-Verein mit e.V. gründen will, ist doch kein Problem. Er muß nur genügend "Gleichgesinnte" finden, die mitspielen.

Aber kannst Du mir zustimmen, daß die Probleme des CB-Funks wo anders liegen?

Hallo in die Runde,

schön, dass es hier weitergeht.

Zitat:Mir fällt auf Anhieb ein e.V. ein mit richtiger Satzung, alles eingetragen, der für den CB-Funk seit Jahren nichts "Gutes" mehr tut.

Und mir fallen auf Anhieb Unmengen von Gruppen, Stammtischen und Freundeskreisen ein, die einfach funken und den CB-Funk am Leben erhalten.

Genau zu dieser Thematik hatte ich gestern und heute Morgen ein paar Zeilen geschrieben. Wen es interessiert,

http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=34&t...e68bed4603
http://forum.9cb.de/viewtopic.php?f=34&t...e68bed4603

der kann es dort nachlesen. Ich möchte es hier nicht wiederholen.

55 & 73
Jürgen
Hallo Jürgen,

ich erlaube mir mal die Kernsätze zu zitieren:

Um wirklich was zu erreichen müsste man genau dort ansetzen. Mehr Teilnehmer am CB Funk kann bedeuten,

- wirtschaftliches Interesse (Hersteller), größere Nachfrage und damit größeres Angebot
- größeres Wählerpotential (Politik)
- Beachtung durch die Medien (TV, Printmedien, Internet)


Das trifft es auf den Punkt. Warum tun wir das nicht einfach?

z.B. bei der CB-Lounge 2009 und an vielen anderen Orten?

Warum sammeln wir nicht einfach alle CB-Funker, denen diese permanente "Die Welt ist schlecht, die Leute sind böse" Jammerei schon lange auf den Geist geht?

Guten Morgen Henning,

Zitat:Das trifft es auf den Punkt. Warum tun wir das nicht einfach?

Einige tun das ja schon, jeder für sich so wie er kann. Die DCBO bietet die CB-Lounge an, wir hier in Nordhessen sind auch sehr rege und aktiv, dann gibt es jede Menge Funkertreffen die auch immer gut besucht sind, Wolf trägt einen erheblichen Beitrag dazu bei, Constanze und Ralf (Funkspruch, der hier in Nordhessen gesendet wird und immer so um die 10 - 15 Zuhörer hat), Clubs & Vereine, Händler, Hersteller usw. die nach ihren Möglichkeiten etwas anbieten.

Es wird schon was getan, allerdings muss man feststellen, dass es dadurch nicht unbedingt mehr CB Funker gibt. Mit diesen Aktionen werden zu wenige außenstehende Personen erreicht. Meistens sind ja die CB Funker selbst davon betroffen. Aber immerhin! Um den wirklich großen Wurf zu starten braucht es Geld und Zeit. Die einzige Fraktion die mir dazu einfällt ist die Industrie. Wenn man da etwas Gewinn versprechendes vorbringen könnte, könnte ich mir auch vorstellen, dass man auf den Zug aufspringt. Hierzu sollten wir uns mal Gedanken machen und das genauso unbürokratisch abwickeln wie die Planung zum AMK 2009. Richte doch bitte mal eine interne Gruppe ein die genau dieses Thema aufgreift und etwas erarbeitet. Ich bin dabei!

55 & 73 Jürgen
Hallo Jürgen,

Dein Vorschlag ist umgesetzt:

https://forum.cb.lounge.de/viewthread.ph...ead_id=239

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