Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Wichtig: Neues Amtsblatt für CB-Funk erschienen
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Hallo in die Runde,

für einige vielleicht überraschend hat die Bundesnetzagentur ein neues Amtsblatt für den CB-Funk veröffentlicht.

Es kann kostenlos hier Amtsblatt CB-Funk 2021 heruntergeladen werden.

Auf den ersten Blick scheint sich nichts wesentliches geändert zu haben.

Was nach wie vor ein "Unding" ist, ist die Sendeleistungs-Definition über ERP / EIRP.

Liebe Leute: CB-Funk ist ein Jedermannsfunk! Es sind per Definition keinerlei technische Vorkenntnis notwendig!
Vom Anwender kann einfach kein HF-ingenieurwissenschaftliches Studium erwartet werden.

Die BNetzA "weigert" sich seit Jahren, eine praxisgerechte Lösung für Sendeleistung an 50 Ohm gemessen (wieder) einzuführen. Noch in den 90iger Jahren wurde davon ausgegangen, dass eine "handelsübliche Antenne" keinen großartigen Gewinn hat und alles war gut. 

Aber vielleicht wird das heute nicht mehr so eng gesehen - bis irgendwann der Funkmessdienst auftaucht und der/die Betroffene vor den Kadi zieht und einen Pulk an Experten mitbringt.
Hallo Henning,

danke für die Info über die neue Allgemeinverfügung. Sicher hast Du Recht damit, dass hinsichtlich ERP / EIRP ein konkreter Regelungsbedarf besteht. In der Vergangenheit gab es im Kontext zu diesem Passus jedoch auch keinen Fall in der Praxis. Zumindest ist mir keiner bekannt. Somit wird das wohl noch eine Weile dauern, bis das abschliessend geregelt ist. Interessant finde ich, dass die neue Verfügung bis ins Jahr 2030 Gültigkeit hat.

73 de Kurt
Auch meinerseits ein goßes Danke für die Info zum Amtsblatt. Zur Thematik selbst pflichte ich
"Senator" bei ! Deutschland ist nun mal bekannt für seinen Büroktatismus einschließlich seiner
fachunkundigen Beamten .....Ha,ha ....