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Normale Version: StVO-Änderung: Mikrofonverbot am Steuer (Online-Petition HNDX, Aktivitäten RTCB)
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Für mich steht fest,

1.) ich baue mir eine Freisprecheinrichtung mit externen PTT Tastern
2.) sollte das nicht zulässig sein, dann baue ich mir einen Brückenstecker, der den Empfang auch ohne Mikrofon zulässt.

Dann wäre das mit dem Mikrofonverbot ja wohl eindeutig umgangen.

Ohne Handmikro kein Mikrofonverbot.

73 Hartmut

PS
von hören steht ja nirgends etwas.
Hallo in die Runde,

das Nachrichtenportal teltarif.de hat den Bericht der Technischen Universtität (TU) Braunschweig aufgegriffen.

https://www.teltarif.de/mikrofon-verbot-...83820.html

Mal sehen, wie lange der Bundesrat benötigt, um das in die Praxis umzusetzen.
:-)

Garantiert nicht vor Ende Juni.


73 Hartmut
Hallo in die Runde,

es gibt Neuigkeiten in Sachen "Mikrofonverbot". Das meldet der DARC (Deutscher Amateur Radio Club), der größte Dachverband der lizensierten Funkamateure.
auf https://www.darc.de

„Handyverbot am Steuer“: Übergangsfrist wird abermals verlängert

"Verlängerung in Sicht! Zum 30. Juni 2021 wird die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten, die aufgenommen oder gehalten werden müssen (sog. Handheld-Verbot) auslaufen. Stand heute hat sich an der Marktverfügbarkeit von praxistauglichen Geräten mit Freisprecheinrichtung aber nichts geändert. Vor diesem Hintergrund haben sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und der Runde Tisch Amateurfunk gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern. Das BMVI hat nun reagiert und die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inkl. Ahndung abzusehen. Die Bundesländer können nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die „Freie und Hansestadt Hamburg“ hat bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen. Wir berichten weiterhin, wie sich die einzelnen Bundesländer entscheiden werden."

Soweit die Nachricht des DARC. Der Runde Tisch CB-Funk (RTCB) steht mit dem Runden-Tisch Amateurfunk (RTA) und daraus dem DARC in Kontakt und unterstützt jede praxisgerechte Lösung. Auch mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr (BGL) hatte der RTCB schon Kontakt gehabt und auf dieses Thema hingewiesen.

Wer CB-Funk im Auto hat, nicht ausschalten, sondern laufen lassen, aber beim Selbst-Senden, kurze Durchgänge und viel Vorsicht walten lassen, damit es kein QRM gibt.
In Schleswig- Holstein ist die Frist bis 30.12.2021 verlängert worden.

Quelle: https://www.darc.de/home/

73 Digger
Ziemlich kurze Zeitspanne, zumal auch noch die politische Sommerpause und Wahlen im Herbst ansteht. Seufz, ....das wird wieder unter
"ferner liefen" zu verbuchen sein. Inzwischen habe ich zu diesem Thema es aufgegeben noch Gedanken zu verschwenden ....
[Bild: mikrofon-bw-1.jpg]

[Bild: mikrofon-bw-2.jpg]
Hallo,

unter dem Aktenzeichen VM4-3851-3/5 vom 24.06.2021 hat das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien über eine Ausnahmegenehmigung für Freisprecheinrichtungen bei Funkgeräten informiert.

Paragraph 46 Abs. 2 StVO wird bis zum 30.6.2022 verlängert.

Das heißt, es kann (in Baden-Württemberg) ein Mikrofon während der Fahrt weiter genutzt werden, aber geht damit sorgfältig um...

Das Berliner Verkehrsministerium hat laut dem Schreiben des Stuttgarter Ministeriums mitgeteilt, dass 2022 eine Neuregelung (Novelle) kommen soll, worin Funkgeräte vom Par. 23 Abs. 1a dauerhaft ausgenommen werden sollen. Das ist doch mal eine gute Nachricht.

Bis dahin, Funkgerät während der Fahrt anlassen, gut zu hören und nur (kurz) senden, wenn es wirklich notwendig ist.


Guten schrottfreien Flug.
Morgen zusammen,

ich bin ja echt überrascht.  Da hat wohl ein kleiner elitärer Kreis im Hintergrund  gute Arbeit geleistet  und ein ansehnliches Ergebnis  zu Stande bekommen.   
   Damit haben sicher nicht viele gerechnet, dass  die Politik  so viel Verständnis für die Praxis hat und deren Empfehlung incl. der Studie folgen kann. 

 Alle Achtung.

Wie auch immer,

ich ziehe den Hut vor Euch,
die ihr allen  Betroffenen  diese Option geschaffen habt.

Das hätte ich nicht gedacht, never !!!

Super Arbeit

Gruß  und  73
Hallo,

eventuell hat ja die Arbeit im Hintergrund auch dazu beigetragen, dass dieses Mikrofonverbot aufgehoben wird.

Allen Kritikern und Miesepetern zum Trotz, hat ja auch damit unser Engagement Früchte getragen.

Besten Gruss
Michael
Stand heute (Zusammenfassung soweit mir bekannt) 04.07.2021

Hansestadt Hamburg: Ausnahmegenehmigung bis 30.6.22
Schleswig Holstein: Ausnahmegenehmigung bis 31.12.21
Nordrheinwestfahlen: Ausnahmegenehmigung bis 31.12.21
Baden-Württemberg: Ausnahmegenehmigung bis 30.6.22


(ohne Gewähr)

Digger
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