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Normale Version: StVO-Änderung: Mikrofonverbot am Steuer (Online-Petition HNDX, Aktivitäten RTCB)
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Hallo,

Aktuelle Info vom BGL e.V. vor 6 Std.

Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten verlängert bis 30. Juni 2021: Bei der Abstimmung über Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Bundesrat kürzlich auch die Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten mit Handteil verlängert. Die Benutzung von Funkgeräten, bei denen für die Benutzung während der Fahrt ein Bedienteil aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss, ist eigentlich seit 2017 verboten, allerdings war die Technik damals noch nicht so weit, so dass Übergangsfristen gewährt wurden.

Nachzulesen auch auf www.bgl-ev.de

Besten Gruss
Michael
Hallo,

hier die konkreten Fakten. Der Bundesrat hat in seiner 995. Sitzung am 6.11. unter TOP 50 einen Beschluss gefasst:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...cationFile&v=1

Hier Seite 8 Punkt 5.

Wörtlich:

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 52 Absatz 4 und 5 StVO)
Artikel 1 Nummer 5 ist wie folgt zu fassen:
‚5. § 52 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„ (4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes
erst ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden.“
b) Folgender Absatz wird angefügt:
[… weiter wie Regierungsvorlage]ʻ


So weit der offizielle Beschluss.
Es folgt die 

Begründung:

Die Benutzung von Funkgeräten, bei denen für die Benutzung während der
Fahrt ein Bedienteil aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss, ist
seit der Neufassung des § 23 Absatz 1a StVO im Jahr 2017 grundsätzlich unzulässig, war jedoch gemäß § 52 StVO befristet bis zu 30. Juni 2020 im Rahmen
einer Übergangsregelung noch erlaubt. Hintergrund dieser Übergangsregelung
war, dass die Nutzung von Freisprecheinrichtungen bei den Funkgeräten im
- 9 - Drucksache 578/20 (Beschluss)
Jahr 2017 noch nicht so ausgeprägt war, wie bei Mobiltelefonen und dass
überdies qualitativer Verbesserungsbedarf der entsprechenden technischen
Lösungen erkannt wurde. Daher wurde eine Übergangsfrist festgelegt, um die
Entwicklung von Freisprecheinrichtungen zu ermöglichen, wobei insbesondere
dem Umstand Rechnung getragen werden sollte, dass im Nutzfahrzeugbereich
die Kabinengeräusche lauter sind als im Pkw-Bereich.

Aktuell sind jedoch weiterhin noch keine praxistauglichen Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte auf dem Markt vorhanden, die eine uneingeschränkte
Kommunikation zwischen einzelnen Fahrzeugen ermöglichen. Entsprechende
Geräte befinden sich zurzeit noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase.
Auf Grund der Corona-Krise hat sich die Herstellung und der mögliche Einbau
entsprechender Geräte beziehungsweise Applikationen in Fahrzeugen weiter
verzögert.

Somit bestand und besteht für Nutzer von Funkgeräten bislang keine praxistaugliche Möglichkeit, den Anforderungen des § 23 Absatz 1a StVO gerecht
werdende Funkgeräte anzuschaffen beziehungsweise vorhandene Funkgeräte
entsprechend umzurüsten. Ein Ausweichen auf Mobilfunk kommt aufgrund der
hierdurch nicht ohne weiteres gegebenen Möglichkeit von Konferenzschaltungen und einer nicht flächendeckend sichergestellten hinreichenden Netzabdeckung nicht in allen erforderlichen Fällen in Betracht.

Aufgrund der großen Bedeutung der Funktechnik in einer Vielzahl von Fällen
(unter anderem für die Kommunikation von Begleitfahrzeugen für Großraumund Schwertransporte untereinander und mit der Polizei, für den Straßenbetriebsdienst unter anderem im Rahmen koordinierter Mäh- oder Schneeräumarbeiten sowie zum Beispiel für Taxen, Busse, Fahrschulen etc.) wird eine Verlängerung der Übergangsregelung als sinnvoll und erforderlich erachtet.

Um genügend Zeit für die Entwicklung und Produktion von Lösungen zur
Nutzung von Funkgeräten ohne Aufnahme und Nutzung eines HandBedienteils zu gewähren und eine hinreichende Marktdurchdringung zu ermöglichen, wird eine Verlängerung der Übergangsregelung zumindest um ein Jahr
bis zum 30. Juni 2021 als erforderlich angesehen.

Alternative Maßnahmen wie der Verzicht auf eine Ahndung von Verstößen
gegen § 23 Absatz 1a StVO bei Nutzung von Funkgeräten in bestimmten Anwendungsfällen im Rahmen des Opportunitätsprinzips sowie die Schaffung
von Ausnahmeregelungen auf Länderebene werden nicht als ausreichend erachtet. Durch derartige Maßnahmen kann keine bundesweit einheitliche Handhabung sichergestellt werden, sondern der Umgang mit der bundesweit gleichermaßen vorhandenen Problematik wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt oder gar in das Ermessen einzelner Kontrollorgane gestellt. Dies erscheint nicht sachgerecht, insbesondere da viele Nutzer von Funkgeräten in
mehreren Ländern tätig sind. Eine bundeseinheitliche Regelung ist klar vorzugswürdig.


Das löst das Grundproblem (vereinfacht "Mikrofonverbot") weiterhin nicht, bedeutet nur erneuten Aufschub.
Hallo in die Runde,

es gibt überraschende Neuigkeiten.
Die HNDX hatte (unterstützt vom Runden Tisch Cb-Funk) eine Petition bei "openpetition.de" eingereicht.

Siehe https://www.openpetition.de/petition/onl...-der-fahrt

Die Petiition wurde von 1.161 Personen unterstützt, darunter 1.133 Personen in Deutschland.

openpetition hat heute mitgeteilt:

openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
openPetition


Das ist auf den ersten Blick überraschend, weil meines Wissens, das Quorum für eine erfolgreiche Petition weitaus höher ist. Aber das Thema bleibt aktuell und das Hobby CB-Funk / Amateurfunk bleibt im Gespräch.

Bleibt gesund.
Mittlerweile bieten Team AE und Stabo ja schon Mikrofon Lösungen an, Zetagi eine Zusatzeinrichtung und Maas eine selbst konfigurierbare Freisprecheinrichtung.
Des Funker Liebe oder Altgeräte können damit für den Mobilfunk nachgerüstet werden.
Alte Modelle verschwinden, die neue Generation voxfähiger Funkgeräte ist da und bei Alan Stabo findet man das E Kennzeichen auf den neuen Funkgeräten, das man jetzt auf der AE 6110 Vox noch vermisst.
Das E oder ECE Kennzeichen (Erklärung bei Wikipedia) ist für Anbau-und Ausrüstungsteile KFZ also auch für Mobilfunk vorgesehen und schon länger Pflicht im EU Markt für Zubehör und KFZ Teile,Ausnahme Anbauantennen, die bleiben Kennzeichnungsbefreit.
Warum das jetzt nicht "einhellig" und von jedem Hersteller so umgesetzt wird, ist vielleicht eine Kostenfrage, wenn Stabo seine Funkgeräte E23 Irland statt E1 Deutschland zulässt. Den Passus : Altbestand ist ausgenommen!.. vermisst man da jetzt auch dabei. Der Passus "Geräteverwendung ohne E Kennzeichen" und die möglichen Rechtsfolgen stehen da ja auch.
Schön, daß es immer noch Leute gibt, die glauben, eine VOX funktioniert im Auto.

Ironie aus!
73 Digger
Danke Digger,

Du sprichst mir aus der Seele.

Vox "kann" in leisen Autos funktionieren.

Dann aber bitte kein Radio/Musikspieler, keine Mitfahrer/Beifahrer, die sich unterhalten (wollen).
hi5

Und schon gar nicht im Sommer, wenn die Fenster unten sind oder im Cabrio, da muß der fahrbare Untersatz noch nicht mal ein LKW sein.
(Gibt es eigendlich LKW oben ohne?)

73
Hartmut
Hallo in die Runde,

vielleicht haben es noch nicht alle mitbekommen:

Die Technische Universität Braunschweig hat die "Gefahren" und die "Ablenkung" durch die Nutzung eines Funkmikrofons am Steuer wissenschaftlich untersucht.

https://magazin.tu-braunschweig.de/pi-po...am-steuer/

Auszüge:

In einem einfachen Fahrsimulator der TU Braunschweig wurde deshalb die Ablenkungswirkung beim Funken im Vergleich zum Einstellen von Radiosendern, das nicht verboten ist und dem Tippen von Botschaften auf dem Handy, das verboten ist, untersucht. Bei einer etwa 3 Minuten langen Fahrt auf einer dreispurigen Autobahn musste dabei 18 Mal auf Aufforderung durch Schilder am Straßenrand die Spur gewechselt werden. Nach einer ausgiebigen Übung fuhr jeder der 34 Testfahrerinnen und Testfahrern zwischen 19 und 74 Jahren in zufälliger Reihenfolge einmal ohne Nebenaufgabe. Dann funkten sie beim Fahren mit der Testleitung, stellten verschiedene Radiosender ein oder schrieben eine SMS. Ein zentrales Maß für die fahrerische Leistung war die Güte der Spurhaltung, gemessen durch die Abweichungen von der Idealspur.

Die Ergebnisse der Testfahrten im Simulator, die in der Grafik dargestellt sind, zeigen kein erhöhtes Unfallrisiko. Beim Funken fuhren die Testpersonen zwar geringfügig schlechter als bei der Fahrt ohne jede Nebenaufgabe. Diese Ablenkungswirkung ist aber deutlich kleiner als beim Einstellen von Radiosendern und dem Tippen auf dem Handy. Die Studie wurde von Prof. Dr. Mark Vollrath und Dr. Anja Katharina Huemer vom Lehrstuhl für Ingenieur- und Verkehrspsychologie für den Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC e.V.) durchgeführt.


Bildlich hat die Uni das so dargestellt:

[Bild: Grafik_01_web-850x567.jpg]
Danke für den Beitrag.

Er bestätigt mir, was ich in 46 Jahren mehr oder weniger aktivem Funken selbst festgestellt habe.

73
Hartmut
Allerdings, Hartmut drückt es kurz und knapp aus. Zu diesem Ergebnis bin ich auch ohne Studie gekommen.
Nachrichten am Handy tippen, Essen am Steuer während der Fahrt, Rauchen und sogar Zeitung lesen (selbst
auf der Autobahn bei Trucker gesehen) sind ja wohl die übelsten Ablenker im Straßenverkehr. In der Praxis
habe ich mit CB-Funk im Auto nur positive Erfahrungen gemacht und deshalb bleibt mein Funkgerät weiterhin
drin, basta ! Noch 4 Wochen und die 19. Funkstaffel ruft ....
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