Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Short Range Störer im CB-Funk
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo,

es gibt

Neue Allgemeinzuteilung für „Short Range Devices“ (SRD)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Januar 2018 in ihrem Amtsblatt Nr. 02 /18 eine neue Allgemeinzuteilung für sogenannte "Short Range Devices" (SRD) veröffentlicht.

Unverändert geblieben ist die Zuteilung des Frequenzbereichs 26,957 bis 27,283 MHz für SRD mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP bzw. einer maximalen magnetischen Feldstärke von 42 dBµA/m in 10 Meter Entfernung.

Ebenfalls unverändert geblieben ist die Frequenzzuteilung für SRD im Frequenzbereich 433,050 bis 434,790 MHz (im 70-cm-Amateurfunkband) mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP.

Die 10-kHz-Frequenzbereiche

26,990 bis 27,000 MHz,
27,040 bis 27,050 MHz,
27,090 bis 27,100 MHz,
27,140 bis 27,150 MHz und
27,190 bis 27,200 MHz

(also die sog. CB-"Zwischenkanäle" 3A, 7A, 11A, 15A und 19A), die bisher von SRD mit einer Strahlungsleistung von max. 100 Milliwatt ERP und einem Arbeitszyklus von nur max. 0,1 % betrieben werden durften, dürfen jetzt auch von Modellfernsteuerungen mit einem Arbeitszyklus von 100 % betrieben werden.

Weitere geringfügige Änderungen betreffen vorwiegend Nutzungsbestimmungen für SRD-Anwendungen bei 860-MHz, die weder den CB-Funk noch den Amateurfunk berühren.

Die neue Frequenzzuteilung für SRD kann im Internet unter http://t1p.de/bs2h heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de


Mein Kommentar:

Wir sehen mal wieder:

Vorher wurde niemand gefragt oder wir haben es nicht mitbekommen.

Die "A" Kanäle können im Nahbereich stören. Viele Hersteller sind auf andere Frequenzbereiche (weg von 27 MHz) ausgewichen.

Die Billig Modellautos, Hubschrauber mit Funk stören weiter im 27 MHz Bereich, gehen zwar schnell kaputt, aber die Sender senden so lange, bis der aktuelle Satz Batterien leer ist.

Zwei Möglichkeiten:

Es gibt endlich Alternativ Frequenzen bei 2m und/oder 70cm wo auch Feststationen und Mobilgeräte erlaubt sind.

Oder vom 27 MHz Bereich kommt langsam alles runter, was da nicht unbedingt senden muss.
Mist ! Mist ! Mist !SadAngryAngry

73&55
Wolfgang
Elster03/DAF260/13HN135
Hallo ! Kleine Episode meinerseits: Ein Konvoi von mit CB-Funk ausgerüsteten 8 Fahrzeugen begab sich anno 1998 in die Nähe von Hönow bei Berlin. Einer unserer OM hatte uns dorthin gelotst, es war seine Ecke wo "Zander" (sein Skip) immer angelte. Dort gab es aber auch Modelfliegerverein welcher auch mit Funk seine Flugzeuge steuerte und vermeintlich "Zander" die Fische verjagt. Nun wollte er schlau sein und sagte: Aufgepaßt, die stellen gleich ihren Flugbetrieb ein. Sprach es, griff zum Mikrofon und drückte lang die Taste. Was passierte ? Das gerade kreisende Flugzeug kam ins taumeln ... Er ließ die Taste los, Flugzeug zog wieder seine Bahnen. Er nannte uns den Kanal, wir drückten auch mal, jedoch ohne den Flugbetrieb zu stören. Das Geheimnis: "Zander" hatte seine große Ella zugeschalten. Grinste uns noch freudig an, bekam dafür aber dann anständig Gegenwind und das Angebot einer saftigen Anzeige .... Doch es ging dann alles friedlich aus :|

73&55
Wolfgang
Elster03/DAF260/13HN135
Die Freigabe der CB-Zwischenkanäle für Modellfernsteuerungen mit einem Arbeitszyklus jetzt 100 % ist nicht auf dem Mist der BNetzA gewachsen. Sie beruht auf einem "Durchführungsbeschluss" der Europäischen Kommission, der von der BNetzA nur in deutsches Recht umgesetzt wurde.

-> http://t1p.de/1wg8

Man müsste tausend Augen haben, um alle EU-Beschlüsse, -Verordnungen, -Empfehlungen etc. zeitnah im Auge zu behalten. Sad Sad

Im EU-Beschluss ist übrigens nicht von "Modellfernsteuerungen" die Rede, sondern von "Modellsteuerungsgeräten". Was das ist, steht in einer Fußnote des Beschlusses:

"Modellsteuerungsgeräte" sind eine besondere Art funktechnischer Fernsteuerungs- und Fernmessgeräte, die zur Steuerung der Bewegung von Modellen (vorwiegend Miniaturnachbildungen von Fahrzeugen bzw. Flugzeugen) in der Luft, an Land sowie auf oder unter der Wasseroberfläche eingesetzt werden." :o

Gruß
Wolf Smile
Hallo,

dann hat die ECBF das "übersehen" ... :-(