Das CB-Lounge Forum

Normale Version: Neue CB-Funk-Vorschriften sind da
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Hallo in die Runde,

die Bundesnetzagentur hat die neuen CB-Funk-Vorschriften veröffentlicht.

http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2016

In dem PDF-Dokument ist nicht nur die neue Verfügung 11/2016 enthalten, sondern auch alle Stellungnahmen, zunächst zusammengefasst mit den Antworten der BNetzA und dann nochmal im Wortlaut.

17 Kommentare gingen in Mainz ein, zwölf davon haben die Einsender zur Veröffentlichung freigegeben.

Leider wurden die Kontaktadressen der Einsender "geschwärzt", was eine mögliche gegenseitige Kontaktaufnahme erschwert, sofern sich die Einsender nicht anderweitig zu Wort melden oder schon gemeldet haben.

Was steht nun drin?

- Bisher wurde als Betriebsart "Simplex (Wechselsprechen auf einer Frequenz)" festgelegt - jetzt nicht mehr.

- Die Kanäle 40 und 41 dürfen nicht mehr für die "Übertragung digitaler Daten" genutzt werden. Dafür (zusätzlich zur "normalen" Sprachübertragung) neu für die "Sprachübertragung über unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen".

Beide Punkte erlauben künftig (Semi) Duplex Releais, wie sie z.B. Reinhard Mader schon in Durmersheim gezeigt hat oder wie es bereits eins bei Kirchheim/Teck gibt.

- Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen" muss nicht (mehr) unbedingt über das Internet erfolgen. Das erlaubt ebenfalls interessante "Relais"-Verbindungen.

- Ein Sender einer automatischen Funkanlage soll seine Aussendung spätestens drei Sekunden nach dem Ende der Übertragung beenden, technisch logisch.

- Für eine "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlage" braucht man in Zukunft eine Registrierung bei der BNetzA. Die vergibt dann eine Kennung ("Rufzeichen"Wink. Die Kennung muss bei Beginn jeder Aussendung und während des Funkverkehrs mindestens alle zehn Minuten ausgesendet werden. Bisher konnte man alternativ statt der Kennung die Adress-Daten des Verantwortlichen im Klartext übertragen, das ist entfallen.

- Es gibt keine Beschränkung bei Richtantennen mehr, dass sie nur mit horizontaler Polarisation benutzt werden dürften. Es gelten weiter die Grenzwerte von bis zu 12 Watt ERP bei AM/SSB.

- Das generelle Verbot von Rundsprüchen ist entfallen. Rundsprüche sind künftig erlaubt, wenn sie "rein informativen Charakter" haben, mit einem Bestätigungsverkehr verbunden sind und keine Daueraussendungen darstellen.

Auch logisch.

Nicht umsetzen mochte die Bundesnetzagentur eine Regelung, die es erlaubt hätte die an der Antennenbuchse gemessene Sendeleistung mit der erlaubten effektiven abgestrahlten Leistung (ERP) gleichzusetzen. Stattdessen enthält die neue CB-Richtlinie eine umfangreiche Formelsammlung, womit man die Einhaltung der Grenzwerte ausrechnen können soll.

Einige Kritikpunkte am ersten Entwurf hat die BNetzA aufgegriffen und eingearbeitet, keine Antwort gab es zur mehrfach wiederholten Forderung der DCBO nach einer Art "Runder Tisch" für CB-Funk, den es bekanntlich schon einmal gegeben hat.

Mehr dazu demnächst. Wie seht Ihr das? Blickt Ihr noch durch?
Formelsammlung

Womit man vom CB-Funker bei der Antennen und Dämpfungsgeschichte mehr erwartet als vom AFU-Prüfling (der kann ohne Antennen und db seine Prüfung schaffen), das kann es nicht sein!

Bereits der Fernseh-Tod und der Dorfstromer kennen sich nicht in Sachen Hochfrequenz aus!
Weder bei Entstörung noch beim Empfang das beweist die Praxis immer wieder.

Was man von Profis nicht erwarten kann weil er es in der Praxis in 90℅ der Fälle nicht kann und vom Funkamateur in der Prüfung nicht unbedingt erwartet soll der CB-Funker können?

Warum sollte ein Nicht-Fachmann zB Metaller sich auskennen müssen oder ein Schüler der 7ten Klasse und sein im Büro arbeitender Vater!

Weltfremd
Ich habe bei meinem aktuellen QRL einen Ausbilder (Techniker) für den Bereich Elektro gefragt was er darüber denkt! Er ist übrigens auch IHK-Prüfer.

Seine Aussage war, daß man eine solche Aufgabe einem Unkundigen nicht übertragen kann! Und wenn kann man keine richtige Ausarbeitung erwarten.
Es ist selten Teil des Unterrichts bei den allgemeinen Elektro- , Elektronik-, Mechatronik-, -Berufen und wenn dann wird es nur angesprochen und der Bereich Antennen wird üblicherweise gar nicht behandelt.
Es war nicht Teil seiner Technikerausbildung.

Mein Zusatz dazu ist: Der Funkamateur kommt bei der Prüfung drum rum wenn er seinen restlichen Stoff gut lernt der MC Effekt sorgt dafür dass er auch die Prüfung besteht.

Aber der CB-Funker solls wissen!

Zu allem Elend gibt es zu hardwareseitig gleichen oder sehr ähnlichen Antennen sehr unterschiedliche Gewinnangaben in einer Datenbank der Netzbehörde. Diese unterschiedlichen Antennengewinn liegen einerseits am Wettbewerb zum anderen lässt eine Nichtnormierung Wildwüchse zu, bei der zb. auch die nutzbaren Gewinnanteile betrachtet werden, was nutzt Antennengewinn wenn er ins Nirvana (nach oben) abgestrahlt wird und keine DX-Bedingungen herrschen.
Hallo Zero,

ich bin ganz Deiner Meinung. Die Situation ist zutiefst unbefriedigend.
Die Berechnung in der Allgemeinzuteilung auf den Seiten 10, 11 (Hierzu ein Beispiel zur weiteren Verdeutlichung) ist zu schwierig?

CB Funk ist wohl doch nicht "Amateurfunk light?" Smile Smile Smile

Zitat:Der Funkamateur kommt bei der Prüfung drum rum wenn er seinen restlichen Stoff gut lernt der MC Effekt sorgt dafür dass er auch die Prüfung besteht.

Der Funkamateur muss eine Selbsterklärung erstellen und zur Prüfung bei der BNetzA vorlegen. Was schreibst Du da für einen Quark?
Hallo,

Wieviele Funkamateure machen diese Erklärung wirklich ganz alleine selbst? Sie holen sich Hilfe, ist doch ok. Dafür ist die Gemeinschaft "Community" ja da.

Kannst Du mir zustimmen, dass sich die BNETZA im Grenzwertedschungel verfangen hat?

Vielleicht müssen wir "höher" ansetzen?
Zitat:Kannst Du mir zustimmen, dass sich die BNETZA im Grenzwertedschungel verfangen hat?
Nein, kann ich nicht. Es gibt da einen Grenzwert, der den CB Funkern nicht passt. Alle anderen sollen sich daran halten, nur der CB Funk nicht. Das ist keine realistische Sichtweise Henning. Jetzt sucht man händeringend nach Argumenten, die gegen diesen Grenzwert sind. Würde er auf 20 W EIRP angehoben, würden sich ganz sicher wieder die gleichen Personengruppen zu Wort melden und nach Argumenten suchen, die gegen 20 W EIRP sind.

Also, was soll das?

Zitat:Vielleicht müssen wir "höher" ansetzen?
Wer ist denn wir?


Mit "höher" meinte ich die Hierarchie der Verwaltung / Politik.

Die Kritik richtet sich gegen eine Regelung die ein nicht technisch versierter Mensch nicht einhalten kann.

Wenn ich mit dem Auto mit 100 durch den Ort rase, kann ich das auf dem Tacho sehen.

Wenn ich eine zertifizierte Kiste mit legalen 12 Watt zu Hause aufbaue, könnte ich gegen Vorschriften verstossen, ohne es zu wissen. Darum geht es.

Mögliche Lösung:
Die bisherige 10 Watt EIRP Grenze auf 25 Watt erhöhen oder einfach sagen, dass hilfsweise an 50 Ohm gemessen werden kann, und alles wäre alles gut.

Die CB-Funker müssen weiterhin zertifizierte Geräte verwenden, die einer Norm (z.B. EN 300433) entsprechen müssen, die max. Leistung wäre dann 4 Watt Träger an 50 Ohm oder 12 Watt PEP an 50 Ohm und alles wäre gut.

Für den lizensierten Amateurfunk würde sich nichts ändern.
Die 10 W EIRP kommen ja auch nicht aus der Allgemeinzuteilung. Die CB Funker hätten doch jetzt mal die Möglichkeit zu beweisen, dass CB Funk tatsächlich "Amateurfunk light" ist so wie immer wieder gern argumentiert und kommuniziert wird.

Ich als Funkamateur muss auch jede Menge Gebühren bezahlen, warum soll das im CB Funk anders sein? Jeder Funkamateur wird bei der Erstellung der Unterlagen für die Standortbescheinigung gern behilflich sein! So schwierig ist es ja nun wirklich nicht!

Die CB Funker wollen möglichst alles dürfen, nichts tun und nichts bezahlen, die (evtl. zukünftigen) Klasse K Funkamateure wollen möglichst wenig lernen, Klasse E ist zu schwierig .... Smile



Hallo,

Die Frage lautet, ob CB-Funk einzig und alleine Amateurfunk "light" sein soll... Von der Idee eigentlich ist es "Jedermann/frau" Funk :-)

Es gibt Funker/innen, die würden für eine klar definierte Gegenleistung auch was bezahlen.
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